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Mängelrüge / Garantie
Mängel und Schäden, die auf nicht sachgemässe Bedienung zurückzuführen sind, stehen nicht unter Garantie. Auf fabrikationsbedingte Mängel steht Ihnen jedoch eine Garantiezeit von 2 Jahren zu. Garantieansprüche nur gegen Vorweisung der Einkaufsquittung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Material- und Folgeschäden. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Besondere Bestimmungen
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden,
die durch den Gebrauch der von uns gelieferten Produkte entstehen könnten. Die oben aufgeführten Bedingungen können durch gegenteilige Bestimmungen des Händlers oder der Kunden nicht aufgehoben werden.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt Ennenda (GL) und
Gerichtsstand ist Glarus (GL). Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
September 2007
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